Baden-Württemberg hat sich für ein vom Bundesmodell abweichendes sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell entschieden. Dies bedeutet, dass die Bewertung für die Grundsteuer B sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert herleitet. Es werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert (bisher Einheitswert). Im Vergleich zu den Bundesmodellen kommt es auf die Bebauung nicht an.
Das Bewertungsergebnis wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich dann der Grundsteuermessbetrag. Die Steuermesszahl ermäßigt sich, wenn die Grundstücke überwiegend Wohnzwecken dienen. Begünstigungen gibt es ebenfalls für Grundstücke, die dem sozialen Wohnungsbau dienen oder für Kulturdenkmäler.
Als letzten Schritt wird dann der Hebesatz der jeweiligen Kommune oder Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Daraus ergibt sich dann schließlich die konkrete Grundsteuer. Die Hebesätze der Kommunen und Gemeinden sind derzeit noch nicht verfügbar. Aus diesem Grund kann die endgültige neue Grundsteuer noch nicht berechnet werden.