Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherigen Bewertungsverfahren zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder haben sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt.

Dies hat zur Folge, dass jede Immobilie in Deutschland – ob Grundstück, Wohnung, Haus, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhaus – für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden muss. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, auf elektronischem Weg eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Die Bewertung der Immobilie erfolgt nach bestimmten, mitunter komplizierten gesetzlichen Regelungen.

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung Ihrer Immobilie und begleiten Sie durch den gesamten Prozess! Von der Erfassung Ihrer Daten bis hin zur Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt: Mit unserer Hilfe wird die Grundsteuererklärung einfach, schnell und transparent.

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die bisherigen Bewertungsverfahren zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt. Bund und Länder haben sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt.

Dies hat zur Folge, dass jede Immobilie in Deutschland – ob Grundstück, Wohnung, Haus, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhaus – für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden muss. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, auf elektronischem Weg eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Die Bewertung der Immobilie erfolgt nach bestimmten, mitunter komplizierten gesetzlichen Regelungen.

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Was ist zu tun?

Sie haben sich bestimmt schon folgende Fragen gestellt: „Was bedeutet die Grundsteuerreform für mich?“ und „Was habe ich wann zu tun?“. Für die Beantwortung dieser Fragen ist es hilfreich, sich zu verdeutlichen, was bisher passiert ist und was noch kommt. Wir geben Ihnen einen Überblick, damit Sie alle relevanten Daten und Fristen kennen.

April 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Bewertungsverfahren zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt.

November 2019

Der Bund hat mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert und neue Bewertungsregeln geschaffen.

01. Januar 2022

Hauptfeststellungsstichtag: Das Finanzamt legt den Wert des Grundbesitzes fest, den dieser am 01.01.2022 aufweist.
Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem Bundesmodell.

Ab 01. Juli 2022 bis 31.01.2023

Der Abgabezeitraum für die Grundsteuererklärung beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 31.01.2023. In diesem Zeitraum muss jeder Eigentümer seiner Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung nachkommen.

Ab 01. Januar 2025

Die Zahlung der neu berechneten Grundsteuer erfolgt auf Grundlage Grundsteuererklärung der Städte und Gemeinden (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde).

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Die Grundsteuererklärung.

In 3 Schritten zur Abgabe

Die Registrierung

Damit Sie Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht und ohne ELSTER-Zertifikat an das Finanzamt übermitteln können, registrieren Sie sich im ersten Schritt kostenlos bei uns. Sie können sich anschließend einen umfangreichen Überblick über die Anwendung verschaffen und entscheiden, ob Sie die Erklärung über unsere Anwendung für 24,99 EUR pro Erklärung einreichen möchten.

Grundstücke und Gebäude erfassen

Im zweiten Schritt werden die Grundstücke und / oder Gebäude erfasst, die zu bewerten sind. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben im Einzelnen notwendig sind, erläutern diese für Sie und führen Sie Schritt für Schritt durch die für Ihre Grundsteuererklärung auszufüllenden Felder. So wissen Sie jederzeit, welche Angaben bereits ausgefüllt sind, welche Angaben Ihnen noch fehlen und wo Sie die fehlenden Informationen finden.

Übermittlung an das Finanzamt

Nach der erfolgreichen Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung prüft unsere Anwendung Ihre Angaben auf Vollständigkeit. Anschließend kann die Grundsteuererklärung via unserer ELSTER-Schnittstelle einfach und sicher direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Ein eigenes ELSTER-Zertifikat ist dafür nicht notwendig. Der Übermittlungs-Vorgang kostet pro Erklärung 24,99 EUR.

Die Grundsteuererklärung.

In 3 Schritten zur Abgabe

1. Die Registrierung

Damit Sie Ihre Grundsteuererklärung fristgerecht und ohne ELSTER-Zertifikat an das Finanzamt übermitteln können, registrieren Sie sich im ersten Schritt kostenlos bei uns. Sie können sich anschließend einen umfangreichen Überblick über die Anwendung verschaffen und entscheiden, ob Sie die Erklärung über unsere Anwendung für 24,99 EUR pro Erklärung einreichen möchten.

2. Grundstücke und Gebäude erfassen

Im zweiten Schritt werden die Grundstücke und / oder Gebäude erfasst, die zu bewerten sind. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben im Einzelnen notwendig sind, erläutern diese für Sie und führen Sie Schritt für Schritt durch die für Ihre Grundsteuererklärung auszufüllenden Felder. So wissen Sie jederzeit, welche Angaben bereits ausgefüllt sind, welche Angaben Ihnen noch fehlen und wo Sie die fehlenden Informationen finden.

3. Übermittlung an das Finanzamt

Nach der erfolgreichen Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung prüft unsere Anwendung Ihre Angaben auf Vollständigkeit. Anschließend kann die Grundsteuererklärung via unserer ELSTER-Schnittstelle einfach und sicher direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Ein eigenes ELSTER-Zertifikat ist dafür nicht notwendig. Der Übermittlungs-Vorgang kostet pro Erklärung 24,99 EUR.

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