Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alle Begriffe rund um die Grundsteuerreform richtig verstanden haben? Dann werfen Sie doch einfach einen Blick in unserer Glossar. Mit nur einem Klick lösen wir die Fragezeichen in Ihrem Kopf.

Wert der Immobilie x Steuermesszahl x Hebesatz.

Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Stadt oder Gemeinde, in der der Grundbesitz liegt, ermittelt auf der Basis dieses Grundsteuermessbetrags mit dem von der Stadt oder Gemeinde festgesetzten Hebesatz die Grundsteuer.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit vergleichbarer Grundstücke innerhalb eines abgegrenzten Gebiets.
Der zuständige Gutachterausschuss legt den Bodenrichtwert alle zwei Jahre neu fest. Für die neue Grundsteuer sind die Bodenrichtwerte auf den 01.01.2022 relevant.

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Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache rechtlich gehört (§ 903 BGB). Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Der Eigentümer muss die Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Eigentum gibt es in unterschiedlichen Erscheinungsformen. Beim Alleineigentum gehört die Immobilie einer einzigen Person. Beim Miteigentum sind mehrere beteiligt und im Grundbuch eingetragen. Es gibt verschiedene Formen des Miteigentums oder Miteigentums in Bruchteilen wie beispielsweise:

  1. Erbengemeinschaft
  2. Grundstücksgemeinschaft (GbR)
  3. Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaften)

Beim Miteigentum in Form einer Gesellschaft sind in der Grundsteuererklärung neben der Gesellschaft ebenfalls die Beteiligten an der Gesellschaft anzugeben.

Der Einheitswert benennt den Wert von Grundbesitz, der privat, gewerblich und land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt wird. Er wird von den zuständigen Finanzbehörden ermittelt und dient als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.

Aus dem Einheitswert wird durch die Anwendung einer Grundsteuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet.

Bisher wurden die Einheitswerte immer auf die Wertverhältnisse vom 1.1.1964 berechnet, auch bei Neubauten. In den neuen Bundesländern stammen die Daten sogar von 1935.

ELSTER ist die Abkürzung für „ELektronische STeuerERklärung. Es handelt sich hierbei um ein Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung für die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen.

Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert der Immobilie aus den Mieteinnahmen abgeleitet.
Bei der Berechnung des Ertragswerts wird zunächst der Gebäudeertragswert bestimmt und anschließend der Bodenwert dazu addiert. Er besteht also aus der Summe von Gebäudeertragswert und Bodenwert.

Beim Flächen-Faktor-Verfahren werden die Grundstücks- und Gebäudeflächen ermittelt. Zusätzlich bildet der Faktor die Lagequalität des betreffenden Grundstücks in der Stadt oder Gemeinde ab. Zur Berechnung des Faktors wird der Bodenrichtwert des betreffenden Grundstücks mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde verglichen. Somit wird eine bessere Lage höher und eine schlechtere Lage niedriger besteuert.

Der Flur ist ein Teil einer Gemarkung und beschreibt die Nutzfläche einer Siedlung innerhalb einer Gemeinde. Es handelt sich dabei um eine Nummer.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Bestandsnachweis
  • Liegenschaftskarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • GeoViewer

Mit Flurstück wird ein einzelnes Grundstück bezeichnet. Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also zum Beispiel 83/194.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Liegenschaftskarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • GeoViewer

Diese Daten lassen sich auch einem Kaufvertrag entnehmen, sofern man diesen für die Immobilie vorliegen hat.

Mit Gemarkung bezeichnet man die gesamte Fläche einer Gemeinde.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Bestandsnachweis
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Online abrufbar über Geo-Viewer

Jedes Grundstück erhält im Grundbuch eine besondere Stelle, das Grundbuchblatt. Hier ist vermerkt, welche Flurstücke zu einem Grundstück gehören, wer Eigentümer ist und welche Belastungen (z. B. Grundschuld, Hypotheken) auf dem Grundstück liegen. Es handelt sich dabei um eine Nummer.

Wo ist diese Angabe zu finden?

  • Grundbuchauszug
  • Bestandsnachweis
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster

Grundsteuer A
Steuergegenstand sind Land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Betriebe.

Grundsteuer B
Erfasst sind hier alle bebauten und bebaubaren Grundstücke sowie Gebäude und Betriebsgrundstücke und Wohnungseigentum Teileigentum sowie Erbbaurechte

Grundsteuer C
Die Gemeinde hat die Möglichkeit, für baureife Grundstücke
einen gesonderten Hebesatz festzusetzen.

Der Hebesatz wird zur Ermittlung der Grundsteuer benötigt. Der Hebesatz für die neue Rechtslage ab 2025 wird von den Städten und Gemeinden im Laufe des Jahres 2024 neu festgesetzt. Die neuen Hebesätze finden Sie dann über die amtlichen Veröffentlichungen (z.B. auf den Internetseiten) der Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Grundbesitz liegt.
Beim Sachwertverfahren werden Bodenwert und Gebäudewert zunächst getrennt ermittelt und später addiert. Der Gebäude basiert dabei auf pauschalierten Herstellungskosten (Normalherstellungskosten).
Die Steuermesszahl wird zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags benötigt.

Da die Immobilienwerte seit 1935 bzw.1964 stark gestiegen sind, wird die fiktive Steuermesszahl angepasst. Künftig hat sie mit 0,034 % statt 0,35 % nur noch etwa ein Zehntel ihres bisherigen Wertes.