Die Grundsteuererklärung ist eine ganz normale Steuererklärung, wie z. B. auch die Einkommensteuererklärung. Wird diese nicht abgegeben, so drohen sog. Verspätungszuschläge, die ordentlich ins Geld gehen können. Natürlich kann das Finanzamt auch Zwangsmaßnahmen in die Wege leiten und den Wert der Immobilie gar schätzen. Es ist offensichtlich, dass eher hohe als niedrige Werte zum Ansatz gebracht werden. Will man demnach Ärger vermeiden, bleibt nichts anderes übrig, als die Grundsteuererklärung fristgerecht, also bis zum 31.01.2023, einzureichen.