Startseite » Fristen der Grundsteuerreform auf einen Blick

Die neuen Regeln sind erstmals für die Grundsteuer im Jahr 2025 anzuwenden. Dafür müssen für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden. Hierzu müssen die Eigentümer eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Erklärungen sind in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 elektronisch über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle beim Finanzamt abzugeben. Die ELSTER-Schnittstelle steht dabei ab dem 01.07.2022 zur Verfügung. Bei der Abgabe der Steuererklärung unterstützen wir Sie mit Grundsteuer leicht gemacht.

Die Grundsteuer 2025: Verfahrensablauf

10.04.2018
BVerfG-Urteil „Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung“

26.11.2019
Grundsteuer-Reformgesetz (BGBI 2019 | s. 1794)

16.07.2021
Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (BGBI 2019 | s. 2931)

01.01.2022
Stichtag, auf den die erste Hauptfeststellung entsprechend der neuen Regelungen erfolgt

Ab 01.07.2022
Abgabe der Feststellungserklärung über „Grundsteuer leicht gemacht“

Ab 01.07.2022
Feststellung der Grundsteuerwerte durch die Finanzämter und Weiterleitung der Daten an Städte und Gemeinden

31.10.2022
Voraussichtliches Ende des Abgabezeitraums für Feststellungserklärungen

Bis 31.12.2023
Ermittlung Grundsteuerwert durch das Finanzamt

Anfang 2024
Bescheide über neue Grundsteuerwerte und -messbeträge ergehen

Bis 31.12.2024
Anpassen der Hebesätze und Versand der neuen Grundsteuerbescheide durch die Städte/Gemeinden

Ab 01.01.2025
Erhebung / Zahlung der neu berechneten Grundsteuer

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