Startseite » Bayern: Flächenmodell

In Bayern wird das sogenannte Flächenmodell angewandt. Dieses basiert auf physischen Kennzahlen: Es werden die Flächen mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt. Diese betragen für die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/qm. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30% gewährt, so dass hier effektiv nur 0,35 Euro/qm angesetzt werden. Daneben sind u. a. für den sozialen Wohnungsbau und Denkmäler weitere Ermäßigungen vorgesehen. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden ihren Hebesatz an. Diese werden jedoch erst in 2024 festgelegt, sodass die Grundsteuer dann ab 2025 nach dem neuen Recht erhoben wird.

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