Startseite » Einreichung der Grundsteuererklärung

Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärungen für die Bewertung des Grundbesitzes ist der 31.10.2022. Bis dahin müssen Sie die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Einreichung muss auf elektronischem Wege erfolgen. Voraussichtlich ab März 2022 werden die Grundstückseigentümer darüber informiert, dass sie eine Grundsteuererklärung einzureichen haben. Ab dem 01.07.2022 besteht die technische Möglichkeit, die Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt elektronisch vorzunehmen und zwar über das sog. ELSTER-Portal.

Grundsteuer leicht gemacht führt Sie als Anwender Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und fügt diese automatisch in die elektronische Steuererklärung ein. Anschließend muss nur noch auf „senden“ gedrückt werden und damit wird die Steuererklärung ganz einfach beim Finanzamt eingereicht.

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