Das Bundesministerium der Finanzen hat am 9. November 2021 Anwendungs- und Auslegungshinweise, Formulare und Ausfüllanleitungen veröffentlicht (BStBl. I 2021 S. 2334; 2369; 2391). In den Erlassen werden Erläuterungen und Hinweise gegeben sowie die Formulare für die Bundesmodelle dargestellt. Zusätzlich gibt es hierzu Ausfüllhinweise. Diese Informationen und Erläuterungen gelten nur für die Bundesländer, in denen das Bundesmodell Anwendung findet. Für die Bundesländer, die von der Länder-Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, d.h. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg, gelten diese Hilfestellungen nicht. Hier sind eigene Anweisungen durch die Finanzverwaltung der Bundesländer zu erwarten.