Falsche Angaben in der Grundsteuererklärung können dazu führen, dass man wegen leichtfertiger Steuerverkürzung belangt werden kann. Wem Vorsatz nachgewiesen wird, dem droht sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Es ist davon auszugehen, dass Finanzbeamte Stichproben durchführen, sodass zu empfehlen ist, bei der Erstellung der Grundsteuererklärung gewissenhaft zu sein. Bestehen Zweifel, so sollten diese dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wem ein Fehler im Nachhinein auffällt, sollte dies umgehend dem zuständigen Finanzamt mitteilen.