Die Antwort auf diese Frage ist schlicht und klar „NEIN“. Es handelt sich um eine Abgabepflicht, die jeden Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks betrifft. Dies gilt auch völlig unabhängig davon, ob der Eigentümer ein Informationsschreiben des Finanzamtes erhalten hat oder nicht. Die Abgabe der Grundsteuererklärung muss daher von jedem Eigentümer einer Immobilie bis zum 31.01.2023 erledigt werden. Eine weitere Fristverlängerung wird es sicherlich nicht geben.