Startseite » Grundsteuerreform: Wie kam es dazu?

Für die Berechnung der Grundsteuer war bislang unter anderem der sogenannte Einheitswert wichtig.

Die Bewertung, mit der der Einheitswert festgelegt wird, wurde zuletzt für Westdeutschland in 1964, für Ostdeutschland in 1935 vorgenommen. Diese „alten“ Bewertungen führten dazu, dass das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 entschied, dass die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem den Gesetzgeber aufgefordert, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen. Die alten Werte (Einheitswerte) verlieren am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit und dürfen ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer herangezogen werden.

Im November 2019 haben sich Bund und Länder schließlich auf ein neues Gesetz geeinigt. Es ändert sich eigentlich gar nicht so viel: Denn auch das neue System orientiert sich am Grundstückswert (ehemaliger Einheitswert), der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinden.

Der Grundstückswert soll aber zukünftig durch das sogenannte Bundesmodell ermittelt werden. Gleichzeitig erhielten allerdings die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).

Jetzt abhaken
Zurück zum Ratgeber
Kostenlos registrieren