Startseite » Was geschieht, wenn ein Grundstück im Jahr 2022 verkauft wird? Wer ist zur Erklärungsabgabe verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus den Eigentumsverhältnissen am Stichtag 01.01.2022. Die Eigentümer:innen des Grundbesitzes am 01.01.2022 sind zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Änderungen der Eigentumsverhältnisse nach dem Stichtag entbinden also nicht von der Abgabeverpflichtung. Wer Eigentümer:in ist, ergibt sich aus dem Grundbuch.

Bei einem Eigentumswechsel nach dem Stichtag 01.01.2022 ist durch die neue:n Eigentümer:in keine erneute Erklärung abzugeben. In diesen Fällen wird eine Neuveranlagung bzw. Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf Grundlage der eingehenden Notarverträge oder in Erbfällen aufgrund eingehender Sterbefallanzeigen vorgenommen.

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