Hamburg hat sich ebenfalls entschieden die Öffnungsklausel im Rahmen der Grundsteuerreform zu nutzen und ein eigenes Modell zu nutzen. Es handelt sich dabei um das sogenannte Wohnlagemodell. Bei diesem Modell werden nur die Flächen von Grundstücken und Gebäuden, die Nutzung der Immobilie sowie die Lage herangezogen. Der Wert des Grundstücks, das Alter oder der Zustand des Gebäudes spielen in diesem Verfahren für die Bewertung keine Rolle. Dabei wird zum einen die Grundstücksfläche mit einer Äquivalenzzahl multipliziert, als auch die Fläche des Gebäudes. Anschließend wird der sich daraus ergebende Betrag mit dem Grundsteuermesszahl multipliziert.
Die Grundsteuermesszahl beträgt sowohl für den Grund und Boden als auch für die Gebäudeflächen grundsätzlich 100 %. Allerdings gibt es eine Ermäßigung für Wohnflächen, die Wohnzwecken dienen. In guten Lagen ermäßigt sich die Grundsteuermesszahl auf 70 %. In normalen Wohnlagen reduziert sich diese Grundsteuermesszahl von 70 % nochmals um weitere 25 %. Bei der Qualifizierung, welche Lagen gute Wohnlagen oder normale Wohnlagen sind, orientiert sich Hamburg am Mietspiegel. Die Daten zur Einordnung der Wohnlagen sind derzeit ebenfalls noch nicht verfügbar.