Hessen hat in Abweichung zum Bundesmodell eine eigene Regelung für die Bewertung unbebauter und bebauter Grundstücke im hessischen Grundsteuergesetz geschaffen. Es handelt sich dabei um das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren. Für Eigentümer:innen, deren Grundbesitz in Hessen liegt, bedeutet das Flächen-Faktor-Verfahren, dass sie für Grundstück nur die Grundstücksgröße, die Wohnfläche und/oder die Nutzungsfläche benötigen. Darüber hinaus sind lediglich allgemeine Angaben zum Grundstück und zu den Eigentumsverhältnissen zu machen. Durch den Faktor wird die Qualität der Lage des betreffenden Grundstücks in der Stadt oder einer Gemeinde abgebildet. Die für den Faktor notwendigen Informationen werden von der Finanzverwaltung automatisch bei der Berechnung berücksichtigt.