Startseite » Ich wohne in einer Mietwohnung. Betrifft mich die Grundsteuerreform auch?

Als Mieter:in sind Sie betroffen, wenn Ihnen die Wohnungseigentümer:in die Grundsteuer als Nebenkosten in Rechnung stellt. Die Grundsteuer ist nach den mietrechtlichen Regelungen umlagefähig. Das bedeutet, dass Eigentümer:innen die Grundsteuer den Mieter:innen über die Nebenkosten in Rechnung stellen dürfen. An dieser Regelung hat sich auch durch die Grundsteuerreform nichts geändert. Wie sich die Reform konkret für Sie auswirkt, können Sie dann anhand der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 sehen.

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