Die Grundsteuerreform soll so durchgeführt werden, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Jedoch können sich die einzelnen Grundsteuerzahlungen ändern. Für die einen Eigentümer:innen wird der Betrag der zu zahlenden Grundsteuer steigen, für die anderen wird er sinken. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der verfassungswidrigen Einheitswerte.