Die Berechnung der Grundsteuer nach dem niedersächsischen Landesmodell wird künftig auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen basieren. Auch das niedersächsische Flächen-Lage-Modell baut also auf das Flächenmodell aus Bayern auf und ergänzt es um einen lagebezogenen Faktor.
Zur Ermittlung des Faktors wird der Bodenrichtwert des Grundstücks ins Verhältnis zu dem Bodenrichtwert im Gemeindedurchschnitt gesetzt. Um die Teilhabe an dem kommunalen Infrastrukturangebot bei der Grundsteuerberechnung zu berücksichtigen, wird die Lage des Grundstücks über den Faktor mit einbezogen. Der Bodenrichtwert dient wie auch im hessischen Grundsteuermodell als Indikator für eine gute oder schlechtere Lage. Grundstücke in guter Lage mit überdurchschnittlichen Zonenwerten erfahren dadurch eine Erhöhung und Grundstücke in schlechterer Lage mit unterdurchschnittlichen Zonenwerten eine Minderung der Bemessungsgrundlage, die sich nach dem reinen Flächenmodell ergeben würde. Durch den Faktor wird allerdings nur eine abgedämpfte Wirkung der Bodenrichtwerte auf die Grundsteuerbelastung herbeigeführt.