Startseite » Voraussichtlich keine Fristverlängerung für die Einreichung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag in Hessen!

Die Frist zu Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag, die in Hessen etwa 3 Mio. Eigentümer:innen betrifft, beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 31. Oktober 2022. Für diese kurze Zeitspanne wird es in Hessen voraussichtlich nicht die Möglichkeit einer Fristverlängerung geben. Dies gilt auch dann, wenn die Erklärung über den Steuerberater abgegeben wird. Eigentümer:innen und Steuerberater:innen sollten sich daher rechtzeitig auf die Abgabe der Erklärung vorbereiten. Unsere Anwendung Grundsteuer leicht gemacht ermöglicht es Ihnen bereits jetzt, sich bestmöglich vorzubereiten und die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag ab dem 1. Juli 2022 schnell und unbürokratisch an das Finanzamt zu senden. Über unseren Newsletter halten wir Sie über alle aktuellen Geschehnisse auf dem Laufenden.

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