Die Angaben, die von den Eigentümern in der Grundsteuererklärung gemacht werden, sind für das Finanzamt wichtig, um den Wert der Immobilie zu ermitteln.
Das Finanzamt stellt einen Bescheid über den Wert der Immobilie aus. Zusätzlich berechnet das Finanzamt anhand der sogenannten Steuermesszahl (diese ist im Gesetz festgelegt) den Grundsteuermessbetrag und stellt einen Grundsteuermessbescheid aus.
Diese Bescheide sind die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Dabei wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, der von der Stadt oder Gemeinde festgelegt wird, multipliziert. Daraus ergibt sich die Grundsteuer.
Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Bis dahin gelten die alten Regelungen fort.