Startseite » Was ist eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (Grundsteuer B)?

Zum Grundvermögen gehören unbebaute und bebaute Grundstücke. Weiterhin gehören auch die Wohnteile, die bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörten, zum Grundvermögen. Die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens wird „Grundstück“ genannt. Der steuerliche Begriff des Grundstücks kann vom umgangssprachlichen Verständnis und auch von der Darstellung im Grundbuch abweichen. Denn auch mehrere Flächen (Flurstücke) können zusammen ein steuerliches Grundstück bilden, z.B. wenn sie räumlich und wirtschaftlich zusammengehören und zusammen genutzt werden.

Beispiele für eine wirtschaftliche Einheit der Grundsteuer B sind:

  • eine Eigentumswohnung
  • eine Eigentumswohnung mit zugehöriger Garage oder Tiefgaragenstellplatz
  • ein Einfamilienhaus
  • ein Einfamilienhaus mit einem Garten (zwei verschiedene Flurstücke)
  • ein Mietwohngrundstück mit mehreren Garagen und Stellplätzen
  • eine alleinstehende Garage, die zu keinem anderen Gebäude gehört
  • eine alte Hofreite mit Scheune und alten Stallgebäuden, die zu Wohnzwecken genutzt werden

Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine eigene Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.

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