AGB für Steuerberater
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Whakapai GmbH, geschäftsansässig Kreuzberger Ring 7a, 65205 Wiesbaden (nachfolgend: „Whakapai GmbH“ oder „Betreiber“) und den jeweiligen Nutzern (nachfolgend „Kunde“), die die unter www.grundsteuer-leichtgemacht.de (nachfolgend „Grundsteuer leicht gemacht“) angebotenen Leistungen in Bezug auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen für die Ermittlung des Grundsteuerwertes und deren Übermittlung an das Finanzamt (nachfolgend „Leistungen“) in Anspruch nehmen.
Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Whakapai GmbH den Bedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.
2. Vertragsgegenstand
Über Grundsteuer leicht gemacht können Kunden kostenpflichtige Leistungen in Bezug auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen für die Ermittlung des Grundsteuerwertes und deren Übermittlung an das Finanzamt in Anspruch nehmen.
3. Registrierung, Vertragsabschluss und Übermittlung an das Finanzamt
Nach der Registrierung auf grundsteuer-leichtgemacht.de erhält der Kunde ein persönliches Konto, welches der Kunde bei der Registrierung selbst erstellt. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere Aufbewahrung selbst verantwortlich.
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Anmeldung zum Dienst nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und ggf. zu seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Die Registrierung unter falschem Namen und Vornamen, falscher Adresse und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor, das Konto zu löschen.
Der Vertrag über die Nutzung der vom Betreiber angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein vom Betreiber bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird per Email bestätigt. Soweit sich der Betreiber zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Wenn ein Kunde in grundsteuer-leichtgemacht.de auf “Ans Finanzamt übermitteln” klickt und sich für die Nutzung des Zertifikates des Betreibers entscheidet, autorisiert, ermächtigt und beauftragt er den Betreiber, seine Erklärung über ELSTER an die Steuerbehörden zu übermitteln.
Nachdem ein Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat, indem er sich dafür entschieden hat, seine Steuererklärung über Grundsteuer leicht gemacht an die Steuerbehörde zu übermitteln, wird die Identität des Kunden und seiner eingegebenen Daten in Übereinstimmung mit unseren gesetzlichen Verpflichtungen und zur eigenen Sicherheit des Kunden überprüft. Dazu verwenden wir ein elektronisches Identifikationssystem, das es jedem Kunden ermöglicht, seine Identität nachzuweisen. Darüber hinaus wird ein Kunde über alle Eingabefehler informiert, die in seinen Benutzerdaten zur Korrektur erkannt werden. Der Kunde wird darüber informiert, sofern weitere Informationen benötigt werden, deren Zurverfügungstellung er zustimmt, um seine Identität zu verifizieren oder seine Steuererklärung abzugeben.
Nach Fertigstellung und Übermittlung der Steuererklärung eines Kunden wird der Kunde hierüber informiert.
4. Pflichten des Vertragspartners
Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform grundsteuer-leichtgemacht.de nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) enthalten, und sie nicht in einer Art und Weise zu benutzen, welche die Verfügbarkeit der Plattformen für andere Kunden negativ beeinflusst. Für die Inhalte der Dokumente ist der Kunde verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu dem Benutzerkonto erhalten. Hierzu wird empfohlen, sich bei Verlassen des Arbeitsplatzes aus der Anwendung auszuloggen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter in den Besitz dieser Zugangsdaten kommt. Diese sind so aufzubewahren, dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte nicht möglich ist. Persönliche Passwörter sind regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, zu ändern. Auch die durch den Kunden registrierten Nutzer des Kunden sind hierzu zu verpflichten.
Wenn der Verdacht besteht, dass die Vertraulichkeit der Zugangsdaten beeinträchtigt wurde, ist der Kunde verpflichtet, Grundsteuer leicht gemacht unverzüglich hierüber zu informieren, damit geeignete Maßnahmen (z.B. Zuteilung neuer Zugangsdaten oder zeitweise Sperrung des Zugangs) ergriffen werden können.
Der Kunde ist insgesamt zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen von Grundsteuer leicht gemacht erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde unaufgefordert alle für die Durchführung der Serviceleistungen notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese in angemessener Zeit verarbeitet werden können. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können.
Der Kunde ist verpflichtet, den Hinweisen zur Anwendung der zu Verfügung gestellten Software nachzukommen und die vorgegebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen.
Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistungen von Grundsteuer leicht gemacht personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen durch den Kunden einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass er befugt und berechtigt ist, Feststellungserklärungen an das Finanzamt zu übermitteln. Die Überprüfung der mit Grundsteuer leicht gemacht erfassten Daten obliegt alleine dem Kunden.
Für die Nutzung der von Grundsteuer leicht gemacht angebotenen Leistungen ist eine funktionierende Internetverbindung notwendig.
Der Betreiber prüft die vom Mandanten eingereichten Informationen und Dokumente weder auf Vollständigkeit noch auf offensichtliche Mängel. Der Betreiber übernimmt insbesondere keine Haftung für die Echtheit, die inhaltliche Vollständigkeit oder Geeignetheit der Informationen und Dokumente in Bezug auf die Erstellung von Grundsteuererklärungen. Der Betreiber übernimmt ebenfalls keine Haftung dafür, dass alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Erstellung einer Grundsteuererklärung beigebracht werden.
5. Softwareüberlassung
Der Betreiber stellt dem Kunden für die Vertragsdauer die Softwarelösung Grundsteuer leicht gemacht in der jeweiligen aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Betreiber die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Updates oder Upgrades sind im Vertrag inklusive.
Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Betreibers unter www.grundsteuer-leichtgemacht.de.
Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.
6. Entgelt
Der Kunde verpflichtet sich, an den Betreiber für die Softwareüberlassung das vereinbarte Entgelt zzgl. USt. zu bezahlen.
Das Entgelt für die Nutzung von Grundsteuer leicht gemacht beträgt 12,00 EUR zzgl. gesetzlicher USt. pro an das Finanzamt via ELSTER übermittelter Grundsteuererklärung. Wenn der Kunde ein Mitglied des Steuerberaterverbandes Hessen ist, beträgt das Entgelt für die Nutzung 10,00 EUR zzgl. gesetzlicher USt. pro an das Finanzamt via ELSTER übermittelter Grundsteuererklärung. Der Kunde hat den Nachweis zu erbringen, dass er im Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung Mitglied des Steuerberaterverbandes Hessen ist.
Die Abrechnung erfolgt jeweils aufgrund gesonderter Rechnungsstellung zum Monatsende. Sofern Dienstleistungen notwendiger externen Anbieter in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde auch dieses Entgelt zu zahlen.
7. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
Ein abgeschlossener Vertrag endet mit der Einreichung der Steuererklärung und der vollständigen Zahlung des jeweiligen Entgeltes. Die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen.
8. Datenschutz
Der Betreiber hält sich an die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, werden für die Nutzung des Dienstes Grundsteuer leicht gemacht folgende Vereinbarungen zusätzlich abgeschlossen:
Eine gültige Datenschutzerklärung kann auf der Internetseite des Betreibers https://grundsteuer-leichtgemacht.de/datenschutz/ eingesehen werden.
9. Geheimhaltung
Der Betreiber verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
Der Betreiber wird auch als Dienstleister für Kunden tätig, die einer beruflichen Verschwiegenheit unterliegen. Mitarbeiter und Subdienstleister, die den Betreiber bei seiner diesbezüglichen Vertragserfüllung unterstützen, können neben dem Betreiber unter den Anwendungsbereich des § 203 StGB fallen und werden dementsprechend von dem Betreiber gemäß den neuen gesetzlichen Anforderungen belehrt und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Betreiber wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse von Kunden und Mandanten der Kunden, die ihm zugänglich gemacht werden.
Der Betreiber verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Beim Einsatz von weiteren Personen verpflichtet sich der Betreiber, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Vereinbarung erlangen könnten.
10. Datenverschlüsselung
Um den Schutz des Kunden zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit Grundsteuer leicht gemacht über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.
11. Datensicherheit und Datenbereitstellung
Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Betreiber jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz. Diese Datenbereitstellung und -herausgabe und deren Abrechnung erfolgt nach Absprache und Aufwand. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
12. Gewährleistung
Der Betreiber leistet Gewähr für die Funktions- und Betriebsbereitschaft des SaaS-Dienstes sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den erforderlichen Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers berechtigt zu sein.
13. Verfügbarkeit
Grundsteuer leicht gemacht gewährleistet eine Erreichbarkeit des Services von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind folgende Zeiten:
(a) Zeiten, in denen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in Einflussbereich von Grundsteuer leicht gemacht liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ursachen im Einflussbereich des Kunden oder dem des Drittanbieters), nicht zu erreichen sind; und
(b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter und angekündigter Wartungsarbeiten sowie kurzfristig erforderlich werdender Wartungsarbeiten (insbesondere zur Behebung von Sicherheitslücken). Grundsteuer leicht gemacht ist darum bemüht, diese Wartungsarbeiten so einzurichten, dass diese die Nutzung des Services möglichst wenig beeinträchtigen, etwa zu Zeiten erfahrungsgemäß geringer Nutzung des Services.
Der Betreiber garantiert in diesen Fällen alles in seinen Möglichkeiten Stehende zu tun, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.
(c) Auf die von der Finanzverwaltung für die Nutzung von ELSTER-Funktionalitäten bereitgestellten Softwarekomponenten und/oder Server hat der Betreiber keinen Einfluss.
14. Haftung
Allgemein
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, insbesondere Datenverluste, oder Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Betreibers, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an der Gesundheit, dem Körper oder dem Leben sowie Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, haftet der Betreiber uneingeschränkt. Ebenso haftet der Betreiber für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Unbefugte Kenntniserlangung
Der Betreiber haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Kundendaten durch Dritte (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank). Der Betreiber kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche der Kunde selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.
Gespeicherte Inhalte
Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner gespeicherten Dateien verantwortlich. Es ist seine Sache zu gewährleisten, dass keine Dateien gespeichert werden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Der Betreiber lehnt jegliche Verantwortung für die gespeicherten Dateien des Kunden ab.
Ansprüche Dritter
Für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter durch eine Vertragspartei wird diese die jeweils andere Vertragspartei von allen daraus resultierenden Ansprüchen und Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe gegen Nachweis freistellen. Die Freistellung steht unter der Voraussetzung, dass die in Anspruch genommene Vertragspartei nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einen Vergleich über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche schließt oder diese anerkennt.
Verdacht auf Rechtswidrigkeit
Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Der Betreiber hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Ausschluss steuerlicher Haftung
Der Betreiber haftet nicht für die steuerliche und rechtliche Ordnungsmäßigkeit der durch den Kunden erstellten oder heruntergeladenen Dokumente. Auch haftet der Betreiber nicht für die Richtigkeit der einzugebenden Daten des Kunden. Ferner leistet der Betreiber keinerlei Steuerberatungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Datenverarbeitung
Der Betreiber speichert die erstellten Dokumente und erstellt regelmäßig Datensicherungen. Der Betreiber ergreift alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, um die Datensicherheit der gespeicherten Dokumente und Adressdaten sicherzustellen. Allerdings haftet der Betreiber nicht für die Speicherung der Dokumente. Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit bereits erstellte Dokumente im Kundenbereich zur eigenen Datensicherung herunterladen. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für die Einhaltung der steuerlich- und handelsrechtlich geltenden Aufbewahrungsfristen (§§ 238, 257 HGB; § 147 AO) während eines gültigen Abonnements.
15. Besondere Bedingungen für Abruf von Dokumenten aus externen Quellen
Kontenzugriff
Soweit Grundsteuer leicht gemacht Funktionen enthält, mit denen der Kunde über optionale zahlungspflichtige Zusatzservices Dokumente automatisiert aus externen Quellen (z.B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Bestandsnachweis) abruft und in seinem Account hinterlegen kann, gilt Folgendes: Soweit für den Abruf der gewünschten Informationen Zugangsdaten (z.B. Benutzername, Passwort) erforderlich sind, müssen diese dem Betreiber vom Kunden zur Verfügung gestellt und vom Betreiber für zukünftige Abrufe gespeichert werden. Hinweis: Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass die automatisiert abgerufenen und/oder von Partnerunternehmen direkt abgelegten Dokumente sensible und/oder vertrauliche Informationen enthalten können.
Legitimierung
Für die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs muss der Kunde den Betreiber als dessen Bevollmächtigten beauftragen und dem Betreiber die Befugnis übertragen, die Informationen in seinem Namen aus der externen Quelle ggf. unter Verwendung der mitgeteilten Zugangsdaten automatisiert abzurufen.
Verantwortlichkeit
Die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs durch Grundsteuer leicht gemacht unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Insbesondere übernimmt der Betreiber keine Verantwortung für etwaige Verstöße des Kunden gegen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten, die die Nutzung des automatisierten Dokumentenabrufs untersagen.
16. Support und Kundendienst
Der Betreiber wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so rasch wie möglich nach Eingang beantworten.
17. Mitteilungen
Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
18. Schlussbestimmungen
Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Der zwischen den Vertragsparteien bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Erfüllungsort ist Wiesbaden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Aufrechnungsverbot
Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
19. Änderung dieser AGB, salvatorische Klausel
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Erweiterung der Funktionen von Grundsteuer leicht gemacht, einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa, wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Betreiber nicht veranlasst und auf die der Betreiber auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Nutzer zumutbar ist.
Nutzern werden Änderungen der AGB bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Nutzer der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Betreiber widersprochen hat und der Betreiber auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
20. Datum
Diese AGB sind gültig ab dem 14.06.2022.
Whakapai GmbH