27.April 2022
Voraussichtlich keine Fristverlängerung für die Einreichung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag in Hessen!
Die Frist zu Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag, die in Hessen etwa 3 Mio. Eigentümer:innen betrifft, beginnt am 1. Juli 2022 und endet am 31. Oktober 2022. Für diese weiterlesen ...